Fassung vom 01.01.2025
In Verbindung mit den Golfregeln der R & A Rules Limited (in der jeweils neuesten Fassung) sowie dem Offiziellen Handbuch zu den Golfregeln und dem WHS-Vorgabensystem regelt die Platz– und Spielordnung den Spielbetrieb auf dem Golfplatz des Golfclub Sauerland e.V..
Bestandteile der Platz- und Spielordnung |
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→ I. Allgemeine Regeln für den Spielbetrieb |
→ II. Platzregeln |
→ III. Wettspielregeln |
→ IV. Kleiderordnung |
→ V. Ordnungsstrafen |
I. Allgemeine Regeln für den Spielbetrieb
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt auf dem Golfplatz des GC Sauerland sind Mitglieder des Golfclubs Sauerland, die über eine Platzfreigabe nach DGV-Lizenz verfügen. Sie weisen sich beim Golfspiel aus, indem sie ihre Clubplakette deutlich sichtbar am Golfgepäck mitführen.
Gegen Greenfee spielberechtigt sind Mitglieder von in- oder ausländischen Golfclubs, die einem nationalen Golfverband angeschlossen sind (Vorlage eines entsprechenden Ausweises erforderlich). Das Vorliegen der Platzreife nach DGV-Lizenz wird vorausgesetzt.
Das Greenfee ist vor Spielbeginn im Greenfee-Online-System zu entrichten und die Bestätigungsmail ist auf Nachfrage vorzuweisen. Die Beauftragten des Clubs und unsere Mitglieder sind berechtigt, sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen.
2. Obligatorische Startzeiten
Die Startreihenfolge am 1. Abschlag wird durch die online einsehbare Startzeitenliste im Buchungsportal „PC Caddie online“ festgelegt. Das Bespielen des Golfplatzes ohne eine gültige, bestätigte Buchung einer Startzeit ist unzulässig.
Für eine 18-Loch-Runde müssen Startzeiten für zwei separate 9-Loch-Runden gebucht werden.
3. Spielfolge
Der Golfplatz des Golfclub Sauerland e.V. hat 10 Spielbahnen. Bei vorgabewirksamen Spielrunden sind die Bahnen in der offiziellen Abfolge zu spielen; dieser entsprechend wird in der zweiten Hälfte einer 18-Loch-Runde die Spielbahn 2 ausgelassen und dafür im weiteren Verlauf die Spielbahn 16 gespielt.

Ein zusätzliches Bespielen von Löchern außerhalb der Reihenfolge ist bei Privatrunden nur dann erlaubt, wenn es die Platzbelegung ohne jegliche Behinderung von Folge-Flights erlaubt! Im Zweifel: Nein
4. Platzsperre bei Wettspielen
Während eines Wettspieles wird der Platz im erforderlichen Umfang für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt.
Vor und nach dem Wettspiel werden Startzeiten gesperrt, um einen ungestörten Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
In jedem Falle muss ein gebührender Abstand zu den Turnierspielern eingehalten werden.
5. Spieltempo / Vorrecht auf dem Platz
Zügiges Spiel liegt im Interesse aller, daher sollte die Spielzeit über 18-Loch 4 Stunden nicht überschreiten. Schnellere Spielergruppen haben Vorrecht und ihnen ist daher unaufgefordert das Durchspielen anzubieten und zu gestatten, wenn der vordere Flight den Anschluss nach vorne verloren hat (mehr als eine Spielbahnlänge). Rechtzeitiger Blickkontakt und Verständigung hierüber ist hierbei hilfreich. Dieses gilt auch für Wettspiele.
Zur optimalen Auslastung bei hoher Frequentierung trägt der Zusammenschluss zu 3er oder max. 4er Gruppen am Abschlag bei.
Einzelspieler haben an Wochenend- und Feiertagen kein Durchspielrecht und sollten sich deshalb einer anderen Spielergruppe anschließen
6. Hunde
Bei Privatrunden dürfen Hunde an der Leine mit auf den Platz genommen werden. Hundehalter sind aufgefordert, eventuelle Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner einzusammeln und adäquat zu entsorgen.
7. Platzpflege / Greenkeeping
Es ist stets auf die achtsame Behandlung des Platzes zu achten: die Beseitigung von Pitchmarken auf den Grüns, das Zurücklegen von Divots, das Harken von Bunkern, keine Trolleys auf Grüns, Vorgrüns oder schmalen Bunker/Grün-Streifen, das Beachten von Sperren gehören zur Golfetikette und sind eine Selbstverständlichkeit.
Harken werden bei uns in die Bunker gelegt.
Das Greenkeeping hat jederzeit Vorrang. Wenn Greens und Fairways bearbeitet werden, müssen Golfer Rücksicht nehmen. Die Greenkeeper bemerken die Spieler und machen ihnen den Weg frei, sobald es möglich ist. Auf keinen Fall dürfen die Greenkeeper gefährdet werden.
8. Wildzaun und Wildzauntore
Zur Vermeidung von Wildschäden ist der letzte Flight des Tages verpflichtet, die aus Drahtspiralen bestehenden Zauntore sorgfältig zu verschließen.
Jeder Flight muss sich über die online einsehbare Startzeitenliste Klarheit verschaffen, ob noch ein weiterer Flight nachfolgt. Im Zweifelsfall sind die Zauntore zu verschließen!
Es wird ausdrücklich auf die Platzregel zum Elektrowildzaun hingewiesen, um eine Gefährdung oder Beschädigung zu vermeiden.
9. Driving-Range-Bälle
Das Spielen mit Driving-Range-Bällen ist auf dem Golfplatz verboten.
Driving-Range-Bälle dienen ausschließlich der Übung auf der Driving Range. Gezogene Bälle müssen sofort gespielt oder auf der Driving Range belassen werden. Die Aufbewahrung im Golfgepäck oder im Spind ist nicht statthaft.
10. Entfernungsangaben
Die Gesamtlänge der Spielbahnen ist die Entfernung vom Vermessungspunkt auf dem
Abschlag bis Mitte Grün. Alle anderen Entfernungsangaben auf dem Platz (grüne Pfähle) gelten bis Anfang Grün.
11. Platzaufsicht
Den Anordnungen der Platzaufsicht (Vorstand, Spielleitung, Greenkeeper, Golflehrer) muss in jedem Fall nachgekommen werden.
12. Bekleidung
Auf adäquate Golfbekleidung seitens unserer Mitglieder und Gäste legen wir Wert. Von allen Spielerinnen und Spielern wird erwartet, dass sie eine dem Golfspiel angemessene Sportkleidung tragen.
Zu Abendveranstaltungen im Anschluss an Turniere ist sportlich elegante Garderobe erwünscht; keine Tagesspielkleidung. Golfschuhe mit Metallspikes sind nicht erlaubt, Golfschuhe mit alternativen Spikes sind gestattet.
13. Ordnungsstrafen
Bei wiederholten Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung können Disziplinarstrafen im Rahmen des §7.1 unserer Satzung verhängt werden.
II. Platzregeln
In Ergänzung der offiziellen Platzregeln für GV-NRW-Wettspiele gelten die nachfolgend aufgeführten Sonderplatzregeln. Weitere Sonderplatzregeln werden gegebenenfalls durch Aushang bekannt gemacht.
- Auf der Bahn 1 (≡ Bahn 10) ist die Ausgrenze auf der rechten Seite als Abgrenzung zur Driving-Range durch weiße Pfähle gekennzeichnet. Im Übrigen gilt auf dem gesamten Platz der Elektrozaun als Ausgrenze. Bei Unterbrechungen des Zauns (z.B. für Durchgänge) gilt die gedachte Verbindungslinie zwischen den beiden begrenzenden Zaunpfählen als Auslinie.
- Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb zweier Schlägerlängen vom Elektrozaun entfernt, so kann der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleich weit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
- Soll auf der Bahn 16 nach einem Schlag in das rot markierte Wasserhindernis („Penalty Area“) ein Ball gedroppt werden, muss das in der ausgewiesenen Drop-Zone erfolgen.
- Als Entfernungsmarkierungen zur Vorderkante eines Grüns sind grüne Pfähle gesteckt:
- 100 m (1 weißer Ring)
- 150 m (2 weiße Ringe)
- 200 m (3 weiße Ringe)
III. Wettspielregeln
Es gelten die Regeln des DGV, die Rahmenausschreibung für interne Wettspiele im GC Sauerland e.V. sowie die jeweilige Wettspielausschreibung.
Rahmenausschreibung für interne Wettspiele im GC Sauerland e.V.
- Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes und den Platzregeln des GC Sauerland e.V. in der jeweils gültigen Fassung. Das Wettspiel wird nach dem World-Handicap-System ausgerichtet.
- Die Wettspielleitung obliegt dem GC Sauerland e.V.. Mit Veröffentlichung der Startaufstellung wird die Wettspielleitung namentlich benannt.
- Jedes Einzel-Wettspiel (Zähl-, Stableford, gegen Par) ist handicap-relevant, sofern nicht außergewöhnliche Bedingungen vorliegen. Näheres siehe Einzelausschreibung.
- Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Golfclub Sauerland e.V.. Es liegt im Ermessen der Spielleitung, im Einzelfall auch auswärtige Gäste zu den internen Wettspielen zuzulassen. In diesen Fällen ist von den Gästen neben der Startgebühr auch das Greenfee zu entrichten. Vorgabengrenze: Die Höchstvorgabe beträgt -54 (Ausnahmen werden bekannt gegeben). Die Teilnahme unter Vorgabeverzicht ist ausgeschlossen.
- Bei geringer Teilnehmerzahl behält sich die Spielleitung das Recht vor, das Wettspiel abzusagen oder aber den Platz nicht komplett für das Wettspiel für andere Spieler zu sperren.
- Die Art der Zusammenstellung der Spielgruppen für die Wettspielaufstellung wird bei jedem Wettspiel gesondert festgelegt.
- Name, Vorgabe und Startzeit werden auf der Startliste im Internet veröffentlicht. Ebenfalls werden im Anschluss an das Wettspiel Name, Vorgabe und Ergebnis in der Ergebnisliste im Internet veröffentlicht. Mit seiner Meldung gibt jeder Spieler seine Einwilligung zu dieser Veröffentlichung.
- Während oder auch nach dem Wettspiel werden öfters Fotos (Startgruppenfotos, Spielfotos, Siegerehrungsfotos etc.) gemacht. Auch hier gibt jeder Spieler mit seiner Meldung die Einwilligung zu einer eventuellen Veröffentlichung dieser Fotos.
- Meldungen, die zum festgelegten Anmeldeschluss vorliegen, sind verbindlich. Bei Meldeschluss erfolgt die Abbuchung des Nenngelds. Eine Absage nach Anmeldeschluss entbindet nicht von der Entrichtung des Nenngeldes.
- Nach Veröffentlichung der Wettspielaufstellung ist eine Änderung der Spielgruppen nur in Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch die Spielleitung zulässig.
- Golfcarts sind nur nach vorhergehender Genehmigung der Spielleitung in den Fällen erlaubt, wenn eine körperliche Behinderung das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt. Es besteht Attestpflicht.
- Die Wettspielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit).
- Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen die Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
- Ein Spieler darf während eines Zählspiels/Stableford auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen. Bei Verstoß zieht sich der Spieler die Strafe von zwei Schlägen am nächsten Loch zu (im Falle des letzten Loches der Runde: an diesem Loch).
- Scorekarten sind im Clubsekretariat abzugeben, ist dieses nicht besetzt, in die dafür vorgesehene Box einwerfen.
- Sofern nicht in der Wettspielausschreibung anders geregelt, entscheiden im Zählspiel/Stableford/Wettspiel gegen Par sowohl in der Brutto- als auch in der Nettowertung bei gleichen Ergebnissen die besseren 9, 6, 3, 1 Löcher der Lochauswahl in der Reihenfolge folgender Vorgabenverteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Im Lochwettspiel wird in beiden Wertungen das Spiel fortgesetzt, bis eine Partei ein Loch gewinnt („sudden death“).
- In einer Wettspielwertung können nicht mehrere Preise von einem Spieler gewonnen werden. Hat ein Spieler sowohl in der Brutto- als auch in der Nettowertung einen Preis erspielt, so erhält er nur den ranghöheren Preis. Wenn nicht anders ausgeschrieben, geht bei gleichem Rang der Bruttopreis vor dem Nettopreis. Sonderpreise (Longest Drive etc.) sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Bei einer „Longest Drive“-Wertung zählen nur die mit dem ersten Schlag auf dem Fairway der gespielten Spielbahn zum Liegen gekommenen Bälle. Bei einer „Nearest to the Pin“-Wertung zählen nur die mit dem ersten Schlag auf dem Grün der gespielten Spielbahn zum Liegen gekommenen Bälle.
- Mit Abgabe der Scorekarten des letzten Flights gilt das Turnier als beendet. Eventuelle Proteste können bis 15 Minuten nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden.
- Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzusetzen oder abzuändern sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
Arnsberg, 01.08.2025, Spielführung GC Sauerland e.V.
IV. Kleiderordnung
Von allen Spielerinnen und Spielern wird erwartet, dass sie eine dem Golfspiel angemessene Sportkleidung tragen.
V. Ordnungsstrafen
Missachtet ein Spieler fortgesetzt die Platz- und Spielordnung zum Nachteil anderer, so wird die Spielleitung geeignete disziplinarische Maßnahmen gegen diesen Spieler erlassen.
Solche Maßnahmen können z. B. aus einem zeitlich befristeten Spielverbot auf dem Platz oder in einer Sperre für eine Anzahl von Wettspielen bestehen.